Venenzentrum
Krampfadern
Symptomen und Diagnostik
DIE BEHANDLUNG VON KRAMPFADERN
Medizinischen Kompressionsstrumpf (MKS)
Die Kompressionsbehandlung ist nach wie vor das beste Verfahren um das Absacken des Blutes in den Venen zu verhindern. Es werden die Pumpleistung der Wadenmuskulatur unterstützet, und ist die Basisbehandlung bei Patienten mit chronischen Venenerkrankungen.
Bei der Therapie geht es in erster Linie darum, die gestörte Kapillarpermeabilität zu normalisieren, der Eiweißödem-Entwicklung mit nachfolgender Dermato- lipofasziosklerose entgegenzuwirken und die Lymphdrainage zu fördern. Werden die Venen tonisiert, verbessern sich die Durchblutung.
Der phlebologische Kompressionsverband (PKV) ist bei der ärztlichen Behandlung phlebologischer und lymphologischer Erkrankungen unverzichtbar. Sie ist zusammen mit der Bewegung Grundlage der nichtinvasiven Therapie und kann alleine bzw. in Kombination mit invasiven Strategien angewendet werden. Ihre Hauptwirkung entfaltet sie bei Aktivierung der Muskel-Gelenk-Pumpen, weswegen die Patienten zu regelmäßigen Gehübungen aufgefordert werden sollen. Die geforderten Eigenschaften beinhalten einen hohen Arbeitsdruck sowie einen niedrigen Ruhedruck, weswegen vorwiegend kurzzugelastische Materialien zur Anwendung kommen. Wechsel- und Dauerverbände sowie zweizugelastische medizinische Kompressionsstrümpfe bzw. -strumpfhosen können verwendet werden. Durch die Verwendung von Druckpolstern kann die Effektivität der Kompressionswirkung verstärkt werden
Die Anwendung des Verbandes erfordert spezielle Kenntnisse und Erfahrungen sowohl in Diagnose, Differentialdiagnose und bei den Kontraindikationen zur Therapie der venolymphatischen Krankheiten als auch in der Technik des Anlegens. Der PKV kann als Wechselverband und Dauerverband konzipiert werden. Ein Wechselverband wird täglich neu angelegt und in der Regel nicht über Nacht belassen. Demgegenüber verbleibt der Dauerverband über einen längeren Zeitraum, meist über mehrere Tage, auch über Nacht.
Der phlebologische Kompressionsverband schließt mindestens ein großes Gelenk mit ein. Die Wirkung des MKS liegt im gleichmäßigen Druck auf das Bein, er kann die verlorengegangene Elastizität des Gewebes wenigstens teilweise ersetzen.
Nicht passende MKS können Hautnekrosen und nervale Druckschäden verursachen
Nur ein passender Kompressionsstrumpf kann seine volle Wirkung entfalten. Deshalb muß gewährleistet sein, daß der Strumpf die an ihn gestellten Anforderungen erfüllt. Der MKS muß ein sogenannter Zweizugstrumpf, d. h. ausreichend quer- und längstelastisch sein.
Bei Übereinstimmung der gemessenen Beinumfangs- und -längenmaße mit den vorhandenen Konfektionsgrößen soll ein Serienkompressionsstrumpf gewählt werden. Andernsfalls ist eine Maßanfertigung zu verordnen.
Für den MKS werden 7 Standardlängen nach GZG-Norm angeboten. In der Mehrzahl der Fälle reichen zur Behandlung Unterschenkelkompressionsstrümpfe aus. Bei proximal lokalisierten Veränderungen des Venen- oder Lymphsystems können Oberschenkelkompressionsstrümpfe und Kompressionsstrumpfhosen erforderlich sein. Die Ferse muß elastisch sein.
Die Kompressionstrümpfe der Kompressionsklassen I, II, III und IV unterscheiden sich in der Stärke ihres Andrucks auf das Bein. Eine ausschließliche Maßanfertigung verlangt die Klasse IV; in der Kompressionsklasse III ist häufig Maßanfertigung erforderlich.
Der Andruck im Fesselbereich ist nach bisheriger GZG-Norm:
KKI I |
18,4 mmHg (2,45 kPa) bis 21,2 mmHg (2,80 kPa) |
KKI II |
25,1 mmHg (3,35 kPa) bis 32,1 mmHg (4,30 kPa) |
KKI III |
36,4 mmHg (4,85 kPa) bis 46,5 mmHg (6,20 kPa) |
KKI IV |
Über 59 mmHg (über 7,85 kPa) |
Der Andruck der Kompressionsstrümpfe muss von distal (Fusswärts) nach proximal (Herzwärts) abfallen. Die Überprüfungen der Druckverhältnisse erfolgen nach GZG-Norm.
Die Höhe des Andrucks, damit die Wahl der Kompressionsklasse, hängt von der Odemgenese und -beschaffenheit, von der Lokalisation der Abflußbehinderung und dem klinischen Befund ab.
Die beginnende Veneninsuffizienz kann mit Kompressionstrümpfen der Kompressionsklasse I behandelt werden. Ist die chronische Veneninsuffizienz durch eine Störung extrafaszialer Venen (V. saph. magna oder parva, Seitenastvarikose) bedingt, genügt in der Regel die Kompressionsklasse II. Schäden der intrafaszialen Venen (Leitvenen, Muskelvenen, Vv. perforantes) werden in der Regel mit Kompressionsstrümpfen der Kompressionsklasse III behandelt. Lipödeme-Lymphödeme benötigen meist hohe Andrucke: Bei geringgradigem Ödem genügt Kompressionsklasse III, das ausgeprägte Ödem verlangt Kompressionsklasse IV. Ist der Patient körperlich nicht in der Lage, den Kompressionsstrumpf der Kompressionsklassen III und IV anzuziehen, ist das Übereinandertragen von MKS niedriger Kompressionsklassen möglich.
Es sollte seitens der Hersteller eine Haltbarkeit von mindestens sechs Monaten gewährleistet werden. Bei vorzeitigem Verschleiß sowie bei zwischenzeitlicher Formveränderung der Extremität ist eine erneute Verordnung eines Kompressionsstrumpfes erforderlich.
Jeder Kompressionsstrumpf muß am proximalen Ende folgende Kennzeichnung tragen: Produktname, GZG-Gütesiegel, Kompessionsklasse, Strumpfgröße, Hauptinhaltsstoffe und Waschsymbole.
Der behandelnde Arzt muß sich vergewissern, daß der Patient den von ihm verordneten, richtig angemessenen und nach dem Rezept gefertigten Strumpf erhalten hat.
Weiters ueber Veroedungstherapie
| 26.11.2011 | Weiter lesen | Druck |