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Strahlentherapie des Mammacarcinoms
Univ. Prof. Dr. W. Seitz , OA Dr. Alexandra Resch
Universitätsklinik für Strahlentherapie und Strahlenbiologie, AKH Wien

1. Generelle Richtlinien
Für die Indikationsstellung zur Radiotherapie, die optimale Behandlung sowie für
die spätere Beurteilung und Auswertung sind folgende Informationen notwendig :
Operationsbericht und Aussagen über die Tumorgröße, den Tumorsitz und die Radikalität
des Eingriffs, sowie der klinische Befund bei der Axilladissektion, histologischer Befund
mit Stadieneinteilung nach dem T-N-M-System, Quantifizierung der Lymphknoten,
histologische Klassifikation, Grading und Rezeptoren-status. Bestrahlungsbeginn
ist generell zwei bis fünf Wochen nach der Operation, wenn nicht eine adjuvante
Chemotherapie durchgeführt wird. Bei Verzögerung des Bestrahlungsbeginns über vier
Monate hinaus sollte eine Mammographie durchgeführt werden, bei Verdacht auf Rezidiv
bzw. Tumorpersistenz eine Nachresektion veranlaßt oder die Bestrahlung, wie bei
primärer Radiotherapie, mit höherer Boost-Dosis durchgeführt werden; bei negativem
Befund lediglich engmaschige Kontrollen. Als relative Kontraindikationen gelten hohes
Alter (über 80 Jahre), und Polymorbidität; als absolute Kontraindikationen gelten
fortgeschrittenes Zweitkarzinom, fortgeschrittene Fernmetastasierung, diverse
Hautkrankheiten wie Porphyrie, Xeroderma pigmentosum, Ataxia teleangiectatica etc.

2. Strahlentherapie nach brusterhaltender Operation
Indikationsstellung: Die Lokalrezidivrate kann gegenüber einer alleinigen Operation
signifikant gesenkt werden. Bisher konnte nicht bewiesen werden, daß andere
Therapieformen Lokalrezidive permanent verhindern können. Derzeit wird in klinischen
Studien die Notwendigkeit der Nachbestrahlung bei postmenopausalen Patientinnen mit
Tumorgrößen unter einem Zentimeter geprüft. Nach aktuellem Wissensstand ist somit
die postoperative Nachbestrahlung nach einer brusterhaltenden Operation indiziert.
Das Zielvolumen umfaßt die gesamte Brust einschließlich axillärer Drüsenausläufer
sowie die Mm. pectoralis major und minor und die Brustwand. Die Bestrahlung erfolgt
in der Regel unter Hochvoltbedingungen (Photonen, 6 bis 10 MeV, Kobalt-60), wobei
voluminöse Brüste aufgrund der Tiefendosisverteilung und der geringeren Hautbelastung
mittels Linearbeschleuniger behandelt werden sollten.

Da 80-900/0 aller Lokalrezidive im selben Quadranten auftreten, wird in letzter Zeit auch
lediglich eine großzügige Bestrahlung des betroffenen Quadranten mittels Brachytherapie
diskutiert. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, daß die Bestrahlungsapplikatoren in
einer Sitzung mit der Primäroperation eingelegt werden können und die Behandlung
bereits eine Woche nach der Operation abgeschlossen ist, womit sich die Patientin eine
5-6-wöchige Teletherapie erspart.

Die perkutane Strahlendosis beträgt am Herd SO Gy und wird in fünf Wochen bei von 2 Gy
appliziert, bei Multizentrizität 60 Gy HD in sechs Wochen. Bei der alleinigen Brachytherapie
(LDR oder PDR) werden ebenfalls SO Gy auf die erste umfassende lsodose appliziert,
bei HDR 32 Gy in 8 Fraktionen über vier Tage. Eine lokale Dosisaufsättigung (Boost) wird
für die Tumorstadien pTl G-l nicht empfohlen. Für die übrigen Tumorstadien erfolgt der
Boost mittels Elektronen, Photonen oder interstitiell, je nach Risiko. Das Zielgebiet für
diese Dosisaufsättigung umfaßt das ehemalige Tumorbett mit einem Sicherheitsrand
und bei Tumorektomie die verbliebenen Duktuli des betroffenen Quadranten. Perkutan
beträgt die Dosis etwa 200/0 jener für die gesamte Brust, bei interstitieller
HDR-Bestrahlung (Iridium-1gZ-lmplantation) 7-9 Gy, bezogen auf die umfassende
lsodose (=ca. 85% der Basaldosis im Zentrum). Dies entspricht aufgrund der höheren
biologischen Wirksamkeit der Einzeitbestrahlung mit hoher Dosisleistung etwa 300/0
der Perkutandosis für das gesamte Organ.

Bei adjuvanter Chemotherapie gibt es derzeit keine gesicherten Hinweise,
daß eine vermehrte lokale Tumorfreiheit langfristig erreicht wird. Die Indikationsstellung
für die postoperative Strahlentherapie bleibt unverändert bestehen. Die Bestrahlung
erfolgt in der Regel nach dem zweiten oder dritten Chemotherapiezyklus. Eine simultane
Radiochemotherapie ist möglich, wobei allerdings ein höheres Fibrosierungsrisiko mit
allfällig schlechterem kosmetischen Erfolg gegeben ist. Die zu applizierende
Strahlendosis wird durch die adjuvante Chemotherapie nicht beeinflußt.

3. Strahlentherapie nach Ablatio

Indikationsstellung: Nach Radikaloperationen besteht stadienabhängig ein zehn- bis
dreißigprozentiges Risiko einer lokoregionären Rezidivbildung. Durch eine postoperative
Radiatio kann diese Rate nicht nur signifikant gesenkt werden, Sondern es ist zusätzlich
auch bei mehr als drei befallenen Lymphknoten Sowie bei mediozentral lokalisierten
Tumoren eine Verlängerung der überlebenszeit zu erreichen. Gesicherte Indikationen:
Tumoren mit mehr als vier bis fünf Zentimeter Durchmesser
Brustwandnahe Tumoren (jede Größe)
    1. Tumorentfernung nicht im Gesunden (Primärtumor bzw. axilläre Lymphknoten)
    2. Infiltration der Haut oder der Pektoralisfaszie
Mediozentraler Tumorsitz und befallene axilläre NIl
Axilläre Lymphknotenmetastasen nach inadäquater Dissektion (weniger als zehn
    histologisch aufgefundene Lymphknoten), mehr als drei befallene axilläre NIl
Infiltration von Lymphknotenmetastasen in das paranodale Fettgewebe
    (Kapseldurchbruch)
Lymphknotenmetastasen supra- und infraklavikulär.

Mögliche Indikationen ohne signifikante Datenbeweise
1. Multizentrische Primärtumoren
2. mediozentral lokalisierte Tumoren mit histologisch negativen axillären Nil
3. Vorhandensein von ein bis drei axillären Lymphknotenmetastasen (bei weniger als
    zehn histologisch aufgefundenen Lymphknoten)
4. Blut- und Lymphgefäßeinbruch
5. Niedriggradige histologische Differenzierung

In Zweifelsfällen ist eine großzügigere Indikationsstellung zu vertreten, da eventuell
aufgetretene Rezidive an der Thoraxwand die Prognose verschlechtern und mit
Strahlentherapie schwer zu beherrschen sind. Zusätzlich besteht für die Patientin
eine starke psychische Belastung, wenn der Tumor lokal nicht beherrscht wird.
Das Zielvolumen umfaßt die Thoraxwand der entsprechenden Brust unter besonderer
Berücksichtigung der Haut, die belassene Muskulatur (Mm. pectoralis major und minor)
sowie die Rippen.

Als Strahlenqualitäten sind entweder Gammastrahlen (Kobalt-60), ultraharte Photonen
(Linearbeschleuniger, 6-10 MeV) oder auch die direkte Anwendung von schnellen
Elektronen der Energie 7,5 - 1 2 MeV in Abhängigkeit von der Dicke der Thoraxwand
zu empfehlen. Die Richtdosiswerte entsprechen jenen der brusterhaltenden Therapie,
eine lokale Dosisaufsättigung erfolgt bei nachgewiesener Hautinfiltration bevorzugt
mittels Elektronen.

Bei Ablatio und adjuvanter Chemotherapie gelten, alls eine gesicherte Indikationsstellung
vorliegt, prinzipiell dieselben Richtlinien bezüglich der Bestrahlungsmodalitäten.

4. Strahlentherapie der Lymphabflußwege
Die nachfolgenden Kriterien gelten sowohl für die brusterhaltende Therapie als auch für
Status post ablationem. Die Indikationsstellung wird in der internationalen Literatur
kontroversiell gesehen. An der Universitätsklinik für Strahlentherapie und Strahlenbiologie
Wien werden folgende Befunde als Entscheidungshilfe herangezogen: fortgeschrittener
Befall der axillären Lymphknoten (kapselüberschreitendes Metastasenwachstum,
verbackene Lymphknoten) sowie die insuffiziente axilläre Dissektion (unter zehn
aufgefundene Lymphknoten bei gleichzeitig nachgewiesener
Lymphknotenmetastasierung). Das Bestrahlungsgebiet umfaßt den Apex axillae und die
Supra- bzw. Infraklavikularregion. Der operativ sanierte Bereich des Levels 1 und 2 wird
bei suffizienter Lymphknotendissektion nicht bestrahlt (gesteigertes Lymphödemrisiko,
außerdem liegen nach entsprechender Chirurgie die Rezidivquoten im Level 1 und 2 weit
unter der zu erwartenden Rate der strahlenbedingten Spätfolgen). Die Strahlendosis
beträgt im klinisch negativen Bereich 50 Gy HD in fünf Wochen, bei klinisch befallenen
Lymphknoten wird ein zusätzlicher Boost von 10-1 5 Gy in feldverkleindernder Technik
angewendet. Die Bestrahlung der ipsilateralen Mammaria interna Lymphknoten wird
sehr kontroversiell kommentiert, ist generell nicht zu empfehlen und muß individuell
entschieden werden.

5. Metastasiertes Mammakarzinom
Die Indikation zur lokalen postoperativen Strahlentherapie kann sehr zurückhaltend
gestellt werden, da es sich um ein palliatives Vorgehen handelt. Zur Absicherung der
lokoregionären Tumorfreiheit (Brust/Thoraxwand und Lymphknoten) erscheint die
Strahlentherapie nur indiziert, wenn eine gute Lebenserwartung abzusehen ist und
die Lebensqualität der Patientin verbessert werden kann. Als Kriterien dafür sind gutes
Ansprechen und primäre Systembehandlung, positiver Rezeptorenstatus und niedriges
Grading anzusehen. Weiters ergeben sich beim metastasierten Mammakarzinom eine
Vielzahl von palliativen Bestrahlungsindikationen, die individuell sinnvoll interdisziplinär
mit systemischen und lokalchirurgischen Behandlungsmodalitäten abgestimmt werden
Sollten. Die Dosierungen richten sich nach klinischem Erfolg. Als Richtwert können
30 Gy in 2-3 Wochen gelten. Die häufigsten Indikationen sind: Knochenmetastasen,
Hirnmetastasen, Lokalrezidive und lentikuläre Metastasen, Einflußstauung (akute und
vitale Indikation) und das inflammatorische Karzinom.

6. Mammakarzinom beim Mann
Die Lokalrezidivrate liegt bei zirka zwanzig Prozent und ist wie bei den Frauen mit
dem initialen Tumorstadium korreliert. Die Bestrahlungsmodalitäten sind ident dem
Mammakarzinom der Frau.

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