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Strahlentherapie
des Mammacarcinoms Univ. Prof. Dr. W. Seitz , OA Dr. Alexandra Resch Universitätsklinik für Strahlentherapie und Strahlenbiologie, AKH Wien 1. Generelle Richtlinien Für die Indikationsstellung zur Radiotherapie, die optimale Behandlung sowie für die spätere Beurteilung und Auswertung sind folgende Informationen notwendig : Operationsbericht und Aussagen über die Tumorgröße, den Tumorsitz und die Radikalität des Eingriffs, sowie der klinische Befund bei der Axilladissektion, histologischer Befund mit Stadieneinteilung nach dem T-N-M-System, Quantifizierung der Lymphknoten, histologische Klassifikation, Grading und Rezeptoren-status. Bestrahlungsbeginn ist generell zwei bis fünf Wochen nach der Operation, wenn nicht eine adjuvante Chemotherapie durchgeführt wird. Bei Verzögerung des Bestrahlungsbeginns über vier Monate hinaus sollte eine Mammographie durchgeführt werden, bei Verdacht auf Rezidiv bzw. Tumorpersistenz eine Nachresektion veranlaßt oder die Bestrahlung, wie bei primärer Radiotherapie, mit höherer Boost-Dosis durchgeführt werden; bei negativem Befund lediglich engmaschige Kontrollen. Als relative Kontraindikationen gelten hohes Alter (über 80 Jahre), und Polymorbidität; als absolute Kontraindikationen gelten fortgeschrittenes Zweitkarzinom, fortgeschrittene Fernmetastasierung, diverse Hautkrankheiten wie Porphyrie, Xeroderma pigmentosum, Ataxia teleangiectatica etc. 2. Strahlentherapie nach brusterhaltender Operation Indikationsstellung: Die Lokalrezidivrate kann gegenüber einer alleinigen Operation signifikant gesenkt werden. Bisher konnte nicht bewiesen werden, daß andere Therapieformen Lokalrezidive permanent verhindern können. Derzeit wird in klinischen Studien die Notwendigkeit der Nachbestrahlung bei postmenopausalen Patientinnen mit Tumorgrößen unter einem Zentimeter geprüft. Nach aktuellem Wissensstand ist somit die postoperative Nachbestrahlung nach einer brusterhaltenden Operation indiziert. Das Zielvolumen umfaßt die gesamte Brust einschließlich axillärer Drüsenausläufer sowie die Mm. pectoralis major und minor und die Brustwand. Die Bestrahlung erfolgt in der Regel unter Hochvoltbedingungen (Photonen, 6 bis 10 MeV, Kobalt-60), wobei voluminöse Brüste aufgrund der Tiefendosisverteilung und der geringeren Hautbelastung mittels Linearbeschleuniger behandelt werden sollten. Da 80-900/0 aller Lokalrezidive im selben Quadranten auftreten, wird in letzter Zeit auch lediglich eine großzügige Bestrahlung des betroffenen Quadranten mittels Brachytherapie diskutiert. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, daß die Bestrahlungsapplikatoren in einer Sitzung mit der Primäroperation eingelegt werden können und die Behandlung bereits eine Woche nach der Operation abgeschlossen ist, womit sich die Patientin eine 5-6-wöchige Teletherapie erspart. Die perkutane Strahlendosis beträgt am Herd SO Gy und wird in fünf Wochen bei von 2 Gy appliziert, bei Multizentrizität 60 Gy HD in sechs Wochen. Bei der alleinigen Brachytherapie (LDR oder PDR) werden ebenfalls SO Gy auf die erste umfassende lsodose appliziert, bei HDR 32 Gy in 8 Fraktionen über vier Tage. Eine lokale Dosisaufsättigung (Boost) wird für die Tumorstadien pTl G-l nicht empfohlen. Für die übrigen Tumorstadien erfolgt der Boost mittels Elektronen, Photonen oder interstitiell, je nach Risiko. Das Zielgebiet für diese Dosisaufsättigung umfaßt das ehemalige Tumorbett mit einem Sicherheitsrand und bei Tumorektomie die verbliebenen Duktuli des betroffenen Quadranten. Perkutan beträgt die Dosis etwa 200/0 jener für die gesamte Brust, bei interstitieller HDR-Bestrahlung (Iridium-1gZ-lmplantation) 7-9 Gy, bezogen auf die umfassende lsodose (=ca. 85% der Basaldosis im Zentrum). Dies entspricht aufgrund der höheren biologischen Wirksamkeit der Einzeitbestrahlung mit hoher Dosisleistung etwa 300/0 der Perkutandosis für das gesamte Organ. Bei adjuvanter Chemotherapie gibt es derzeit keine gesicherten Hinweise, daß eine vermehrte lokale Tumorfreiheit langfristig erreicht wird. Die Indikationsstellung für die postoperative Strahlentherapie bleibt unverändert bestehen. Die Bestrahlung erfolgt in der Regel nach dem zweiten oder dritten Chemotherapiezyklus. Eine simultane Radiochemotherapie ist möglich, wobei allerdings ein höheres Fibrosierungsrisiko mit allfällig schlechterem kosmetischen Erfolg gegeben ist. Die zu applizierende Strahlendosis wird durch die adjuvante Chemotherapie nicht beeinflußt. 3. Strahlentherapie nach Ablatio Indikationsstellung: Nach Radikaloperationen besteht stadienabhängig
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